Liebe Eltern,
Zum weiteren Vorgehen in der Kindertagesbetreuung ab 22.02.2021 schreibt das Staatsministerium:
„Ab dem 22. Februar 2021 ist im Bereich der Kindertagesbetreuung, vorbehaltlich der Zustimmung des Bayerischen Landtags, die Rückkehr in den eingeschränkten Regelbetrieb möglich. Das bedeutet: Grundsätzlich können alle Kinder ihre Kindertageseinrichtung wieder besuchen. Dies gilt allerdings nur in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von unter 100. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 bleiben die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen geschlossen, wobei eine Notbetreuung wie im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis zum 21. Februar 2021 angeboten wird.“
Da im Landkreis Altötting die 7-Tages-Inzidenz seit 09.02. stabil unter 100 ist, rechnen wir mit einer Rückkehr zum eingeschränkten Regelbetrieb (Betreuung der Kinder in festen Gruppen, Beibehaltung des Hygieneplans) ab 22.02.
Auch wenn die Einrichtung wieder öffnen sollte, kann der Beitragsersatz dennoch für den gesamten Monat Februar 2021 gewährt werden, sofern die Eltern freiwilllig auf die Inanspruchnahme der Betreuungseinrichtung verzichten und ihr Kind im Februar 2021 nicht an mehr als fünf Tagen in die Kita bringen.
Für die Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen kann ich Ihnen die nächsten Schritte erläutern: Erstattet werden für alle Kinder, die im Januar und Februar 2021 an nicht mehr als fünf Tagen in jedem Monat in der Einrichtung betreut wurden, die bezahlten Elternbeiträge, das Spiel- und Getränkegeld und die Aufwendungen für das Mittagessen.
Da dies nur mit hohem Verwaltungsaufwand möglich ist, geschieht dies in mehreren Schritten. Für die Feststellung der Rückzahlungsbeträge ist jeweils das Ende des Monats abzuwarten, weil die Tage der Inanspruchnahme der Betreuung im gesamten Monat entscheidend ist.
Für den Januar ist dies bereits geschehen, so dass Frau Hierzegger die entsprechenden Daten an die Verwaltungsstelle in Traunstein übermittelt hat. Dort wird die Auszahlung des Elternbeitrags und des Spiel- und Getränkegelds angewiesen und je nach Arbeitsauslastung dort bald erledigt.
Nach dem Ende des Februar geschieht das gleiche für diesen Monat und Sie erhalten, wenn Sie dazu berechtigt sind, den Elternbeitrag und das Spiel- und Getränkegeld für Februar zurück.
Das Mittagessen muss gesondert rückerstattet werden, da wir dies erst anweisen können, wenn die Zahlungen erfasst sind und mit unserem Caterer abgerechnet wurde.
Am Ende der Rückzahlungsphase haben dann alle Familien, die die Betreuung an nicht mehr als fünf Tagen im Januar und im Februar In Anspruch genommen haben, den Elternbeitrag, das Spiel- und Getränkegeld und die Kosten des Mittagessens für diese Zeit erstattet bekommen.
Ich bedanke mich herzlich für Ihre Geduld und das Verständnis, dass diese Abwicklung nicht innerhalb kürzester Zeit erfolgen kann. Wenn Sie Fragen haben, rufen oder sprechen Sie uns an, wir geben Ihnen gerne Auskunft.
Nun hoffe ich, dass dies alles so laufen wird wie geplant, und wir im März den Regelbetrieb wieder aufnehmen dürfen.
Mit herzlichen Grüßen
Pfarrer Torsten Fecke